Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fördert Entwicklung einer S3-Leitlinie Schwangerenvorsorge bei gesunden Schwangeren

Veröffentlicht am 25. September 2024

Erstellt von Kristina Jäger

Der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fördert die Entwicklung einer S3-Leitlinie zur Schwangerenvorsorge bei gesunden Schwangeren. Ziel ist es, evidenzbasierte Standards für die Betreuung von Schwangeren in Deutschland zu schaffen und Über-, Unter-, sowie Fehlversorgung zu minimieren. In Deutschland wird der Inhalt der Schwangerenvorsorge maßgeblich durch die Mutterschaftsrichtlinien bestimmt. Mit der Förderung der Entwicklung einer S3-Leitlinie zur Schwangerenvorsorge bei gesunden Schwangeren durch den Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird nun eine noch stärkere Transparenz und Nachvollziehbarkeit der angebotenen Untersuchungen, durch die Verknüpfung mit der aktuellen wissenschaftlichen Evidenz, geschaffen. Die Entwicklung der Leitlinie erfolgt in einem interdisziplinären Team unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Das Konsortialprojekt steht unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Katja Stahl vom Institut für Gesundheitswissenschaften (FB Hebammenwissenschaft) an der Universität zu Lübeck.

„Eine interdisziplinär und unter Beteiligung der Nutzer*innen erstellte Leitlinie kann den Versorgungsbedarf der Schwangeren zielgerichteter adressieren und die interprofessionelle Zusammenarbeit von Ärztinnen, Ärzten und Hebammen noch besser gewährleisten. Wir freuen uns sehr über die Förderung durch den Innovationsfonds, da sie nicht zuletzt zeigt, dass das Potenzial einer solchen Leitlinie auch vom G-BA gesehen wird.“ erklärt Frau Prof. Dr. Katja Stahl vom Fachbereich Hebammenwissenschaft am Institut für Gesundheitswissenschaften der Universität zu Lübeck.

Für Frau Prof. Dr. Rainhild Schäfers, die von der DGHWi mit der Koordination der Leitlinie beauftragt ist, bietet die Leitlinie durch die Vorgaben im methodischen Vorgehen eine sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Mutterschaftsrichtlinie. „In der Leitlinie werden Empfehlungen in abgestuften Empfehlungsgraden, abhängig von der verfügbaren Evidenz, formuliert. Darüber hinaus wird die zugrunde liegende Evidenz in dem begleitenden Leitlinienreport standardisiert dargestellt, und bietet so eine wichtige Orientierungshilfe für alle in die Betreuung von Schwangeren involvierten Personen.“ so Schäfers.

Der Großteil der Evidenzrecherche wird vom unabhängigen Institut für Forschung in der Operativen Medizin (IFOM), Universität Witten/Herdecke durchgeführt. „Als Leitlinienmethodiker*innen gewährleisten wir, dass eine nach dem aktuellen Regelwerk der AWMF entwickelte Leitlinie vorliegt, die alle an der Versorgung Beteiligten adressiert und ihnen eine Orientierungshilfe nach den aktuell üblichen wissenschaftlichen Standards bietet. Wir freuen uns, mit dieser hochwertigen S3-Leitlinie auch im internationalen Vergleich aufschließen zu können“ so die Leitlinienmethodikerin Frau Dr. Barbara Prediger.

Die Fertigstellung und Veröffentlichung der Leitlinie ist für März 2027 geplant.

Kontakt:
Frau Professorin Dr. Katja Stahl
Institut für Gesundheitswissenschaften
Universität zu Lübeck
E-Mail: katja.stahl@uni-luebeck.de

Bei dem obigen Text handelt es sich um eine gekürzte Fassung der Pressemitteilung der Universität zu Lübeck vom 24.09.2024, hier. Letzter Zugriff: 25.09.2024.

Siehe auch: Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses, S3-LL-SV – S3-Leitlinie Schwangerenvorsorge bei gesunden Schwangeren, hier. Letzter Zugriff: 25.09.2024.

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