Am 1. April 2020 wurde im Kabinett das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) verabschiedet. Das PDSG bestimmt die Zugriffsrechte auf die elektronische Patientenakte (ePA), die ab dem 1. Januar 2021 für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellt wird. Ab dem Jahr 2022 werden auch der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder, das Zahnbonusheft und der Impfausweis als Elemente in die ePA integriert.
Die DGHWi hat sich für das bisher nicht vorgesehene Leserecht für den elektronischen Impfausweis für die Berufsgruppe Hebammen eingesetzt, welches den Hebammen nun im neuen Gesetzesentwurf zugesprochen wurde. Für die zwei relevanten Dokumente, den Mutterpass und das Untersuchungsheft für Kinder, haben Hebammen zukünftig alle benötigten Zugriffrechte für das Anlegen, Lesen, Bearbeiten sowie Löschen der Datensätze der Frauen und Kinder (PDSG §352 Nr. 13).