Stellungnahme für konsequente Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung

Veröffentlicht am 2. Dezember 2021

Erstellt von Elke Mattern

Als Mitglied der Task Force „COVID-19-Leitlinien“ unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) eine Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) und weiterer Mitgliedsfachgesellschaften für sofortige konsequente präventive Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung durch:

  1. Kontaktbeschränkungen, Verzicht auf Großveranstaltungen
  2. Einhalten von Hygienemaßnahmen, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckung
  3. Impfen: Impfvervollständigung – Boostern, parallel Erstimpfung auch in Impfzentren und durch aufsuchende, niedrigschwellige Angebote
  4. Umsetzung von angemessenen Schutzmaßnahmen in Schulen

Die Stellungnahme ist am 01.12.2021 an die Ministerpräsidenten, gesundheitspolitisch aktive Politiker und einen breiten Presseverteiler verschickt worden.

In dem auch für die Hebammenarbeit relevanten Punkt 3 unterstützt die DGHWi explizit Booster-Impfungen bereits vollständig Geimpfter, „weil hierdurch besonders schnell ein verbesserter Immunstatus erzielt werden kann. Dies betrifft neben Älteren insbesondere Risikogruppen wie Personen mit herabgesetztem Immunstatus und auch Schwangere und Stillende.“

Die Bezugsquelle ist ein Beschluss der STIKO zur 14. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung vom 2.12.2021, dem auch eine Empfehlung zur Erst- und Zweitimpfung schwangerer und stillender Frauen zu entnehmen ist.

Zitate aus dem Beschluss des RKI:

Empfehlung für Schwangere und Stillende
Die STIKO empfiehlt allen ungeimpften Personen im gebärfähigen Alter dringend die Impfung gegen COVID-19, so dass ein optimaler Schutz vor dieser Erkrankung bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft besteht.
Noch ungeimpften Schwangeren wird die Impfung mit 2 Dosen des mRNA-Impfstoffs Comirnaty ab dem 2. Trimenon empfohlen. Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon durchgeführt werden. Darüber hinaus empfiehlt die STIKO ungeimpften Stillenden die Impfung mit 2 Dosen eines mRNA-Impfstoffs, wobei bei unter 30-Jährigen nur Comirnaty eingesetzt werden soll, da in dieser Altersgruppe das Risiko des Auftretens einer Myo-/Perikarditis nach Impfung mit Spikevax höher ist als nach Comirnaty.
Bereits 2-mal geimpften Schwangeren soll unabhängig vom Alter ab dem 2. Trimenon eine Auffrischimpfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty angeboten werden, auch wenn für diese Gruppe bisher keine Daten zu einer Auffrischimpfung vorliegen.

Empfehlungen zur Auffrischimpfung
Die STIKO empfiehlt eine COVID-19-Auffrischimpfung allen Personen im Alter ≥ 18 Jahren. Ziel der Auffrischimpfung ist die Aufrechterhaltung des Individualschutzes sowie die Reduktion der Transmission von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung. Beides trägt zu einer Verhinderung schwerer Erkrankungs- und Todesfälle und somit zu einer Entlastung des Gesundheitssystems in Deutschland während der aktuellen wie auch möglichen nachfolgenden Infektionswellen bei. Dieser zuletzt genannte epidemiologische Effekt ist nicht kurzfristig zu erreichen.

Hinweise zur praktischen Umsetzung
Eine akzidentelle COVID-19-Impfung im 1. Trimenon der Schwangerschaft ist keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch. Eine COVID-19-Impfung von Stillenden ist bei unkompliziertem Verlauf auch im Wochenbett möglich.

31. Januar 2025

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